Schilder Klar Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall DIN EN ISO 7010-P014, 200x1.5 mm Kunststoff, 3024/72
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| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 3024/72 |
| Lieferantennummer: | 3024/72 |
| EAN: | 4250669427588 |
Technische Daten:
- Stärke: 1,50 mm
- Breite: 200,00 mm
- Gewicht: 0,05181 kg
- Material: Kunststoff
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Schilder Klar Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall DIN EN ISO 7010-P014, 200x1.5 mm Kunststoff, 3024/72, 4250669427588
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall DIN EN ISO 7010-P014
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall DIN EN ISO 7010-P014, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein künstliches Hüftgelenk aus Metall zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die das Metallimplantat überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Betreten mit Implantaten aus Metall verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass bei Betreten des gekennzeichneten Bereichs mit Metallimplantaten Gefahr besteht.
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall DIN EN ISO 7010-P014
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall DIN EN ISO 7010-P014, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein künstliches Hüftgelenk aus Metall zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die das Metallimplantat überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Betreten mit Implantaten aus Metall verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass bei Betreten des gekennzeichneten Bereichs mit Metallimplantaten Gefahr besteht.
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| Hersteller: |
Schilder Klar
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| Herstellernummer: | 3024/72 |
| Lieferantennummer: | 3024/72 |
| EAN: | 4250669427588 |
Technische Daten:
- Stärke: 1,50 mm
- Breite: 200,00 mm
- Gewicht: 0,05181 kg
- Material: Kunststoff
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Schilder Klar Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall DIN EN ISO 7010-P014, 200x1.5 mm Kunststoff, 3024/72, 4250669427588
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall DIN EN ISO 7010-P014
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall DIN EN ISO 7010-P014, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein künstliches Hüftgelenk aus Metall zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die das Metallimplantat überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Betreten mit Implantaten aus Metall verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass bei Betreten des gekennzeichneten Bereichs mit Metallimplantaten Gefahr besteht.
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall DIN EN ISO 7010-P014
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall DIN EN ISO 7010-P014, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein künstliches Hüftgelenk aus Metall zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die das Metallimplantat überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Betreten mit Implantaten aus Metall verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass bei Betreten des gekennzeichneten Bereichs mit Metallimplantaten Gefahr besteht.
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