Schilder Klar Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern DIN EN ISO 7010-P007, 200x0.45 mm Aluminium geprägt, 1336/52
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| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 1336/52 |
| Lieferantennummer: | 1336/52 |
| EAN: | 4250669465160 |
Technische Daten:
- Stärke: 0,45 mm
- Breite: 200,00 mm
- Gewicht: 0,03815 kg
- Material: Aluminium geprägt
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Schilder Klar Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern DIN EN ISO 7010-P007, 200x0.45 mm Aluminium geprägt, 1336/52, 4250669465160
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Herzschrittmacher zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die den Herzschrittmacher überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Aluminium geprägt
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Betreten mit Herzschrittmacher oder implantieren Defibrillator verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass bei Betreten des gekennzeichneten Bereichs eine Fehlfunktion des Herzschrittmachers oder implantierten Defibrillators eintreten kann.
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Herzschrittmacher zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die den Herzschrittmacher überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Aluminium geprägt
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Betreten mit Herzschrittmacher oder implantieren Defibrillator verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass bei Betreten des gekennzeichneten Bereichs eine Fehlfunktion des Herzschrittmachers oder implantierten Defibrillators eintreten kann.
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| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 1336/52 |
| Lieferantennummer: | 1336/52 |
| EAN: | 4250669465160 |
Technische Daten:
- Stärke: 0,45 mm
- Breite: 200,00 mm
- Gewicht: 0,03815 kg
- Material: Aluminium geprägt
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Schilder Klar Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern DIN EN ISO 7010-P007, 200x0.45 mm Aluminium geprägt, 1336/52, 4250669465160
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Herzschrittmacher zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die den Herzschrittmacher überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Aluminium geprägt
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Betreten mit Herzschrittmacher oder implantieren Defibrillator verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass bei Betreten des gekennzeichneten Bereichs eine Fehlfunktion des Herzschrittmachers oder implantierten Defibrillators eintreten kann.
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007
Verbotszeichen Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Herzschrittmacher zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die den Herzschrittmacher überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Aluminium geprägt
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Betreten mit Herzschrittmacher oder implantieren Defibrillator verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass bei Betreten des gekennzeichneten Bereichs eine Fehlfunktion des Herzschrittmachers oder implantierten Defibrillators eintreten kann.
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