Schilder Klar Verbotszeichen Hineinfassen verboten DIN EN ISO 7010-P015, 100 mm Folie selbstklebend, 1343/61
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| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 1343/61 |
| Lieferantennummer: | 1343/61 |
| EAN: | 4250669412317 |
Technische Daten:
- Breite: 100,00 mm
- Gewicht: 0,00250 kg
- Material: Folie selbstklebend
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Schilder Klar Verbotszeichen Hineinfassen verboten DIN EN ISO 7010-P015, 100 mm Folie selbstklebend, 1343/61, 4250669412317
Verbotszeichen Hineinfassen verboten DIN EN ISO 7010-P015
Verbotszeichen Hineinfassen verboten DIN EN ISO 7010-P015, 100mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Hand zu sehen, die in etwas hineingreift. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Hand überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Folie selbstklebend
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass jegliches hineinfassen oder hineingreifen untersagt ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschine abwendet, welcher durch hineinfassen oder hineingreifen entstehen könnte.
Verbotszeichen Hineinfassen verboten DIN EN ISO 7010-P015
Verbotszeichen Hineinfassen verboten DIN EN ISO 7010-P015, 100mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Hand zu sehen, die in etwas hineingreift. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Hand überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Folie selbstklebend
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass jegliches hineinfassen oder hineingreifen untersagt ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschine abwendet, welcher durch hineinfassen oder hineingreifen entstehen könnte.
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| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 1343/61 |
| Lieferantennummer: | 1343/61 |
| EAN: | 4250669412317 |
Technische Daten:
- Breite: 100,00 mm
- Gewicht: 0,00250 kg
- Material: Folie selbstklebend
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Schilder Klar Verbotszeichen Hineinfassen verboten DIN EN ISO 7010-P015, 100 mm Folie selbstklebend, 1343/61, 4250669412317
Verbotszeichen Hineinfassen verboten DIN EN ISO 7010-P015
Verbotszeichen Hineinfassen verboten DIN EN ISO 7010-P015, 100mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Hand zu sehen, die in etwas hineingreift. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Hand überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Folie selbstklebend
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass jegliches hineinfassen oder hineingreifen untersagt ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschine abwendet, welcher durch hineinfassen oder hineingreifen entstehen könnte.
Verbotszeichen Hineinfassen verboten DIN EN ISO 7010-P015
Verbotszeichen Hineinfassen verboten DIN EN ISO 7010-P015, 100mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Hand zu sehen, die in etwas hineingreift. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Hand überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Folie selbstklebend
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass jegliches hineinfassen oder hineingreifen untersagt ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschine abwendet, welcher durch hineinfassen oder hineingreifen entstehen könnte.
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