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Schilder Klar Verbotszeichen Für Fußgänger verboten DIN 4844 D-P003, 300x1.5 mm Kunststoff, 3004/73

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3004/73
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  • Stärke: 1,50 mm
  • Breite: 300,00 mm
  • Gewicht: 0,11657 kg
  • Material: Kunststoff
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Verbotszeichen Für Fußgänger verboten DIN 4844 D-P003

Verbotskennzeichen Für Fußgänger verboten, Ø 300 mm

Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Fußgänger zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand, mit weißer Lichtkante und eine rote, diagonale Linie, die den Fußgänger überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Nach BGV A8 und DIN 4844.

Klar empfiehlt: Stellen Sie um auf Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010
Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844/BGV A8 sind Kennzeichen nach alter Norm, die mittlerweile durch die international gültige DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 ersetzt wurde. Die DIN 4844/BGV A8 dient nur zur Ergänzung und nur in Zusammenhang mit einer nach §3 ArbStättV durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Bei der Verwendung von Kennzeichen nach BGV A8 muss, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen, inwieweit das Schutzniveau nach aktueller ASR A1.3 erreicht wird.

Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Betreten für Fußgänger verboten ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschinen abwendet, welche vom Betreten des Gefahrenbereiches durch Fußgänger entsteht.

Material:
  • Kunststoff
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Verbotskennzeichen Für Fußgänger verboten, Ø 300 mm

Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Fußgänger zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand, mit weißer Lichtkante und eine rote, diagonale Linie, die den Fußgänger überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
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Material:
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