Schilder Klar Verbotszeichen Fotografieren verboten DIN EN ISO 7010-P029, 200x1.5 mm Kunststoff, 1342/72
| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 1342/72 |
| Lieferantennummer: | 1342/72 |
| EAN: | 4250669412300 |
Technische Daten:
- Stärke: 1,50 mm
- Breite: 200,00 mm
- Gewicht: 0,05181 kg
- Material: Kunststoff
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Schilder Klar Verbotszeichen Fotografieren verboten DIN EN ISO 7010-P029, 200x1.5 mm Kunststoff, 1342/72, 4250669412300
Verbotszeichen Fotografieren verboten DIN EN ISO 7010-P029
Verbotszeichen Fotografieren verboten DIN EN ISO 7010 - P029, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Kamera zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Kamera überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoffe
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Fotografieren und Filmen verboten ist. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass sich keine Person durch das Fotografieren oder Filmen unnötig in Gefahr begibt.
Verbotszeichen Fotografieren verboten DIN EN ISO 7010-P029
Verbotszeichen Fotografieren verboten DIN EN ISO 7010 - P029, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Kamera zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Kamera überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoffe
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Fotografieren und Filmen verboten ist. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass sich keine Person durch das Fotografieren oder Filmen unnötig in Gefahr begibt.
SC3-908
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| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 1342/72 |
| Lieferantennummer: | 1342/72 |
| EAN: | 4250669412300 |
Technische Daten:
- Stärke: 1,50 mm
- Breite: 200,00 mm
- Gewicht: 0,05181 kg
- Material: Kunststoff
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Schilder Klar Verbotszeichen Fotografieren verboten DIN EN ISO 7010-P029, 200x1.5 mm Kunststoff, 1342/72, 4250669412300
Verbotszeichen Fotografieren verboten DIN EN ISO 7010-P029
Verbotszeichen Fotografieren verboten DIN EN ISO 7010 - P029, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Kamera zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Kamera überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoffe
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Fotografieren und Filmen verboten ist. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass sich keine Person durch das Fotografieren oder Filmen unnötig in Gefahr begibt.
Verbotszeichen Fotografieren verboten DIN EN ISO 7010-P029
Verbotszeichen Fotografieren verboten DIN EN ISO 7010 - P029, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Kamera zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche die Kamera überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoffe
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