Schilder Klar Verbotszeichen Aufzug im Brandfall nicht benutzen DIN EN ISO 7010-P020, 100 mm Folie selbstklebend, 7460/61
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| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 7460/61 |
| Lieferantennummer: | 7460/61 |
| EAN: | 4250669458247 |
Technische Daten:
- Breite: 100,00 mm
- Gewicht: 0,00250 kg
- Material: Folie selbstklebend
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Schilder Klar Verbotszeichen Aufzug im Brandfall nicht benutzen DIN EN ISO 7010-P020, 100 mm Folie selbstklebend, 7460/61, 4250669458247
Verbotszeichen Aufzug im Brandfall nicht benutzen DIN EN ISO 7010-P020
Verbotszeichen Aufzug im Brandfall nicht benutzen DIN EN ISO 7010 - P020, 100mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild sind mehrere Personen abgebildet, die sich in einem Aufzug befinden, an dessen rechten Seite schwarze Flammen dargestellt sind. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche Aufzug und Personen überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Folie selbstklebend
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass die Benutzung des Aufzuges im Brandfall verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass das Benutzen des Aufzuges im Falle eines Brandes eine ersthafte Gefahr darstellt. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass sich keine Person unnötig in Gefahr begibt.
Verbotszeichen Aufzug im Brandfall nicht benutzen DIN EN ISO 7010-P020
Verbotszeichen Aufzug im Brandfall nicht benutzen DIN EN ISO 7010 - P020, 100mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild sind mehrere Personen abgebildet, die sich in einem Aufzug befinden, an dessen rechten Seite schwarze Flammen dargestellt sind. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche Aufzug und Personen überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Folie selbstklebend
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass die Benutzung des Aufzuges im Brandfall verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass das Benutzen des Aufzuges im Falle eines Brandes eine ersthafte Gefahr darstellt. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass sich keine Person unnötig in Gefahr begibt.
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Schilder Klar
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| Herstellernummer: | 7460/61 |
| Lieferantennummer: | 7460/61 |
| EAN: | 4250669458247 |
Technische Daten:
- Breite: 100,00 mm
- Gewicht: 0,00250 kg
- Material: Folie selbstklebend
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Schilder Klar Verbotszeichen Aufzug im Brandfall nicht benutzen DIN EN ISO 7010-P020, 100 mm Folie selbstklebend, 7460/61, 4250669458247
Verbotszeichen Aufzug im Brandfall nicht benutzen DIN EN ISO 7010-P020
Verbotszeichen Aufzug im Brandfall nicht benutzen DIN EN ISO 7010 - P020, 100mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild sind mehrere Personen abgebildet, die sich in einem Aufzug befinden, an dessen rechten Seite schwarze Flammen dargestellt sind. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche Aufzug und Personen überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Folie selbstklebend
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass die Benutzung des Aufzuges im Brandfall verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass das Benutzen des Aufzuges im Falle eines Brandes eine ersthafte Gefahr darstellt. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass sich keine Person unnötig in Gefahr begibt.
Verbotszeichen Aufzug im Brandfall nicht benutzen DIN EN ISO 7010-P020
Verbotszeichen Aufzug im Brandfall nicht benutzen DIN EN ISO 7010 - P020, 100mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild sind mehrere Personen abgebildet, die sich in einem Aufzug befinden, an dessen rechten Seite schwarze Flammen dargestellt sind. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche Aufzug und Personen überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
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Material: Folie selbstklebend
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass die Benutzung des Aufzuges im Brandfall verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass das Benutzen des Aufzuges im Falle eines Brandes eine ersthafte Gefahr darstellt. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass sich keine Person unnötig in Gefahr begibt.
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