Schilder Klar Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010- P019, 200x1.5 mm Kunststoff, 1338/72
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| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 1338/72 |
| Lieferantennummer: | 1338/72 |
| EAN: | 4250669412188 |
Technische Daten:
- Stärke: 1,50 mm
- Breite: 200,00 mm
- Gewicht: 0,05181 kg
- Material: Kunststoff
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Schilder Klar Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010- P019, 200x1.5 mm Kunststoff, 1338/72, 4250669412188
Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010-P019
Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010-P019, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Person zu erkennen, welche eine Stufe betritt. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche Person und Stufe überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Besteigen oder Aufsteigen untersagt ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschine abwendet, welche durch Aufsteigen oder Besteigen entstehen könnte.
Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010-P019
Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010-P019, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Person zu erkennen, welche eine Stufe betritt. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche Person und Stufe überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Besteigen oder Aufsteigen untersagt ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschine abwendet, welche durch Aufsteigen oder Besteigen entstehen könnte.
SC3-876
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| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 1338/72 |
| Lieferantennummer: | 1338/72 |
| EAN: | 4250669412188 |
Technische Daten:
- Stärke: 1,50 mm
- Breite: 200,00 mm
- Gewicht: 0,05181 kg
- Material: Kunststoff
Schilder Klar Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010- P019, 200x1.5 mm Kunststoff,... mehr
Schilder Klar Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010- P019, 200x1.5 mm Kunststoff, 1338/72, 4250669412188
Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010-P019
Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010-P019, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Person zu erkennen, welche eine Stufe betritt. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche Person und Stufe überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Besteigen oder Aufsteigen untersagt ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschine abwendet, welche durch Aufsteigen oder Besteigen entstehen könnte.
Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010-P019
Verbotszeichen Aufsteigen verboten DIN EN ISO 7010-P019, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist eine Person zu erkennen, welche eine Stufe betritt. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, welche Person und Stufe überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit-auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
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Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Besteigen oder Aufsteigen untersagt ist. Dieses Verbotsschild senkt die Unfallgefahr indem es Schaden von Mensch und Maschine abwendet, welche durch Aufsteigen oder Besteigen entstehen könnte.
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