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Schilder Klar Prüfplakette "Geprüft nach TRBS 3121 nächster Prüftermin ab 2023 blau/weiß, 30 mm Folie selbstklebend, VE: 40 Stück, 65/61.23

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65/61.23
65/61.23
4250669483669
  • Breite: 30,00 mm
  • Gewicht: 0,00031 kg
  • Material: Folie selbstklebend
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Schilder Klar Prüfplakette "Geprüft nach TRBS 3121 nächster Prüftermin ab 2023 blau/weiß, 30 mm Folie selbstklebend, VE: 40 Stück, 65/61.23, 4250669483669

Prüfplaketten Aufzugsprüfung

Prüfplakette Geprüft nach TRBS 3121 Nächster Prüftermin, Ø 30 mm

Die runde Prüfplakette hat einen blauen Grund, in weißer Schrift steht in der Mitte "Geprüft nach TRBS 3121 Nächster Prüftermin" geschrieben. Am Rand der Plakette befinden sich in der oberen Hälfte 12 Monatszahlen und in der unteren Hälfte 6 Jahreszahlen beginnend mit 23.

Prüfung von Aufzugsanlagen:
Wichtiger Hinweis: Ab 01.06.2015 gilt die neue Prüfplakettenpflicht für Aufzugsanlagen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und den erhöhten Sicherheitsanforderungen angepasst.
Damit ergeben sich im Bereich der Aufzugsprüfungen folgende wichtige Änderungen:
  • Ab dem 01.06.2015 muss Monat und Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung durch eine Plakette im Aufzug eindeutig erkennbar sein.
  • Es gilt eine einheitliche Prüffrist für die Hauptprüfung von maximal 2 Jahren für alle Aufzüge.
  • Die Prüfung vor Inbetriebnahme (und Wiederinbetriebnahme) ist verpflichtend.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 gibt den Stand der Technik für Betrieb, Nutzung und Prüfung von Aufzugsanlagen wieder und gibt Hinweise für geeignete Sicherheitsmaßnahmen.

Bitte geben Sie bei der Bestellung die gewünschte Stückzahl ein.

Material:
  • Folie selbstklebend
€ 33,24* € 27,70 Netto
Inhalt: 40 Stück (€ 0,83 * / 1 Stück)

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Schilder Klar Prüfplakette "Geprüft nach TRBS 3121 nächster Prüftermin ab 2023 blau/weiß, 30 mm Folie selbstklebend, VE: 40 Stück, 65/61.23, 4250669483669

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Die runde Prüfplakette hat einen blauen Grund, in weißer Schrift steht in der Mitte "Geprüft nach TRBS 3121 Nächster Prüftermin" geschrieben. Am Rand der Plakette befinden sich in der oberen Hälfte 12 Monatszahlen und in der unteren Hälfte 6 Jahreszahlen beginnend mit 23.

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  • Ab dem 01.06.2015 muss Monat und Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung durch eine Plakette im Aufzug eindeutig erkennbar sein.
  • Es gilt eine einheitliche Prüffrist für die Hauptprüfung von maximal 2 Jahren für alle Aufzüge.
  • Die Prüfung vor Inbetriebnahme (und Wiederinbetriebnahme) ist verpflichtend.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 gibt den Stand der Technik für Betrieb, Nutzung und Prüfung von Aufzugsanlagen wieder und gibt Hinweise für geeignete Sicherheitsmaßnahmen.

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Material:
  • Folie selbstklebend
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