Schilder Klar Kennzecihnung für Lithium-Batterien nach Wunsch, 105x74 mm Folie selbstklebend, 654/61
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| Hersteller: |
Schilder Klar
|
| Herstellernummer: | 654/61 |
| Lieferantennummer: | 654/61 |
Technische Daten:
- Höhe: 74,00 mm
- Breite: 105,00 mm
- Gewicht: 0,00451 kg
- Material: Folie selbstklebend
- Hinweis: Ihren Wunschtext können Sie am Ende des Bestellvorganges in das Bemerkungsfeld eintragen.
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Schilder Klar Kennz. für Lithium-Batterien nach Wunsch, 105x74 mm Folie selbstklebend, 654/61
Kennzeichnung gemäß ADR für Batterien
Kennz. für Lithium-Batterien nach Wunsch 74x105mm
Im oberen Bereich des weißen Etikettes sind mehrere Batterien abgebildet. Diese stehen aufrecht. Eine der Batterien ist beschädigt und liegt. Aus ihr tritt eine Flamme aus. Um das Etikett herum ist ein roter schraffierter Rahmen. Unter der Abbildung der Batterien ist noch Platz um die entsprechende UN-Nummer und die Telefonnummer einzutragen.
Neue Kennzeichnungspflicht für Lithium- Batterien und Zellen nach ADR 2017. Lithium Batterien und Zellen sind nach internationalem Transportrecht als Gefahrgut eingestuft. Versandstücke mit kleinen (unter 100 Wh/max. 2g Lithium je Batterie) Lithiumbatterien und -zellen nach Sondervorschrift 188, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften der ADR. Für diese Produkte wurde ein neues einheitliches Verpackungskennzeichen eingeführt, welches neben ADR, RID, IMDG-Code auch gemäß IATA im Luftverkehr Gültigkeit besitzt.
Eigenschaften:
Material: Folie selbstklebend
Kennzeichnung gemäß ADR für Batterien
Kennz. für Lithium-Batterien nach Wunsch 74x105mm
Im oberen Bereich des weißen Etikettes sind mehrere Batterien abgebildet. Diese stehen aufrecht. Eine der Batterien ist beschädigt und liegt. Aus ihr tritt eine Flamme aus. Um das Etikett herum ist ein roter schraffierter Rahmen. Unter der Abbildung der Batterien ist noch Platz um die entsprechende UN-Nummer und die Telefonnummer einzutragen.
Neue Kennzeichnungspflicht für Lithium- Batterien und Zellen nach ADR 2017. Lithium Batterien und Zellen sind nach internationalem Transportrecht als Gefahrgut eingestuft. Versandstücke mit kleinen (unter 100 Wh/max. 2g Lithium je Batterie) Lithiumbatterien und -zellen nach Sondervorschrift 188, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften der ADR. Für diese Produkte wurde ein neues einheitliches Verpackungskennzeichen eingeführt, welches neben ADR, RID, IMDG-Code auch gemäß IATA im Luftverkehr Gültigkeit besitzt.
Eigenschaften:
- Einheitliches Batteriesymbol
- Rot schraffierter Rand (Mindestbreite 5 mm)
- Angabe von UN- und Telefonnummer verpflichtend
Material: Folie selbstklebend
SC3-3056
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Schilder Klar
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Technische Daten:
- Höhe: 74,00 mm
- Breite: 105,00 mm
- Gewicht: 0,00451 kg
- Material: Folie selbstklebend
- Hinweis: Ihren Wunschtext können Sie am Ende des Bestellvorganges in das Bemerkungsfeld eintragen.
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Kennzeichnung gemäß ADR für Batterien
Kennz. für Lithium-Batterien nach Wunsch 74x105mm
Im oberen Bereich des weißen Etikettes sind mehrere Batterien abgebildet. Diese stehen aufrecht. Eine der Batterien ist beschädigt und liegt. Aus ihr tritt eine Flamme aus. Um das Etikett herum ist ein roter schraffierter Rahmen. Unter der Abbildung der Batterien ist noch Platz um die entsprechende UN-Nummer und die Telefonnummer einzutragen.
Neue Kennzeichnungspflicht für Lithium- Batterien und Zellen nach ADR 2017. Lithium Batterien und Zellen sind nach internationalem Transportrecht als Gefahrgut eingestuft. Versandstücke mit kleinen (unter 100 Wh/max. 2g Lithium je Batterie) Lithiumbatterien und -zellen nach Sondervorschrift 188, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften der ADR. Für diese Produkte wurde ein neues einheitliches Verpackungskennzeichen eingeführt, welches neben ADR, RID, IMDG-Code auch gemäß IATA im Luftverkehr Gültigkeit besitzt.
Eigenschaften:
Material: Folie selbstklebend
Kennzeichnung gemäß ADR für Batterien
Kennz. für Lithium-Batterien nach Wunsch 74x105mm
Im oberen Bereich des weißen Etikettes sind mehrere Batterien abgebildet. Diese stehen aufrecht. Eine der Batterien ist beschädigt und liegt. Aus ihr tritt eine Flamme aus. Um das Etikett herum ist ein roter schraffierter Rahmen. Unter der Abbildung der Batterien ist noch Platz um die entsprechende UN-Nummer und die Telefonnummer einzutragen.
Neue Kennzeichnungspflicht für Lithium- Batterien und Zellen nach ADR 2017. Lithium Batterien und Zellen sind nach internationalem Transportrecht als Gefahrgut eingestuft. Versandstücke mit kleinen (unter 100 Wh/max. 2g Lithium je Batterie) Lithiumbatterien und -zellen nach Sondervorschrift 188, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften der ADR. Für diese Produkte wurde ein neues einheitliches Verpackungskennzeichen eingeführt, welches neben ADR, RID, IMDG-Code auch gemäß IATA im Luftverkehr Gültigkeit besitzt.
Eigenschaften:
- Einheitliches Batteriesymbol
- Rot schraffierter Rand (Mindestbreite 5 mm)
- Angabe von UN- und Telefonnummer verpflichtend
Material: Folie selbstklebend
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